#5 Beginnfrist in der Ergotherapie

Shownotes

In dieser Episode befassen wir uns mit den Besonderheiten beim rechtzeitigen Behandlungsbeginn in der Ergotherapie. Der Grundsatz, dass die Behandlung innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Ausstellungsdatum begonnen werden muss, wird durch vertragliche Regelungen etwas „ad absurdum“ geführt!

Behandlungsbeginn nach 7, 14 oder 28 Tagen? Gibt es Ausnahmenregelungen? Wenn ja, wie viel Tage haben wir dann Zeit mit der Behandlung zu starten? Was ist mit dem dringlichen Behandlungsbedarf? Ist der dringliche Behandlungsbedarf angekreuzt, welche Fristen sind dann zu beachten? Kann sich der Therapiebeginn verschieben, wenn eine laufende Behandlungsserie vorliegt?

Das sind nur einige Fragen, die uns immer wieder gestellt werden.

Wir geben Antworten und Tipps, was Sie zum Beginn der Heilmittelbehandlung in der Ergotherapie beachten müssen und welche Frist die Richtige ist, damit die Rechnungsstellung möglichst reibungslos und stressfrei funktioniert.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wünschen Sie weitere Informationen? Wir sind gern für Sie da. Schreiben Sie uns einfach eine Mail oder rufen Sie uns an.

Kontaktdaten: Mail: Serviceteam.Heilmittel@nds.aok Telefon: 0800 265 66 11

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