Folge # 35 „Nagelspangenbehandlung Änderungen ab 01.10.2025“

Shownotes

Herr Völskow und Frau Franzke von der AOK Niedersachsen werden über die Abrechnung von Nagelspangenbehandlungen berichten. Hierzu gab es im letzten Quartal 2025 einige Neuerungen. Ab dem 01.10.2025 gibt es eine neue Leistungsbeschreibung, neue Vorgaben und neue Abrechnungspositionsnummern. Diese sind wichtig für Sie als Vertragspartner, wenn sie Verordnungen für Nagelspangen abrechnen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wünschen Sie weitere Informationen? Wir sind gern für Sie da. Schreiben Sie uns einfach eine Mail oder rufen Sie uns an.

Kontaktdaten: Mail: Serviceteam.Heilmittel@nds.aok Telefon: 0800 265 66 11

Transkript anzeigen

00:00:02: Einen schönen guten Tag und schön, dass Sie wieder dabei sind bei unserem nun mehr fünfundreißigsten AOK Heilmitteltalk dem Podcast für therapeutische Fachkräfte.

00:00:13: Frau Franzke und ich – also der Markus Völnsko – arbeiten schon lange im Bereich der Heilmittelversorgung bei der AOK Niedersachsen und sind bestens und sehr gut mit dem Thema Heilmittel vertraut.

00:00:23: Das heutige Thema ist die Podologie, genauer gesagt die Abrechnung von Nagelsprangbehandlungen.

00:00:29: Hierzu gab es im letzten Quartal, so ein paar Neuerungen.

00:00:34: Leistungsbeschreibung wurde glaube ich angepasst.

00:00:37: Es gab neue Vorgaben zur Abrechnung und ja diese sind uns halt wichtig und auch für die Vertragspartner wichtig.

00:00:45: und wenn sie Verordnung für Nagelspangen abrechnen, die ab dem ersten Zehnten-Zwanzigfünfzwanzig ausgestellt wurden dann sollten Sie glaube ich einfach aufpassen.

00:00:54: heute

00:00:55: Genau Und wie immer möchten wir Ihnen die wichtigsten Punkte aus der Praxis mitgeben.

00:01:00: Also alles, was Ihnen bei der Umsetzung, der Dokumentation und natürlich auch bei der Abrechnung nachher hilft.

00:01:05: Heute geht es vor allem um die Ablösung der bisherigen Abrechungspositionsnummern... ...und die Einführung der neuen Positionen.

00:01:13: Sieben acht sechs eins null und sieben acht sechs zwei null.

00:01:18: Wann diese abgerechnet werden können und wie sie auf der Rückseite der Vorgang dokumentiert werden müssen?

00:01:23: Aber es geht auch um eine Anpassung bei der podologischen Erstbefundung.

00:01:27: Lassen Sie uns also direkt einsteigen?

00:01:29: Ja, ich finde das hört sich schon mal sehr vielschichtig und sehr vielseitig an.

00:01:34: Legen wir doch einfach mal direkt los!

00:01:36: Wenn wir von Änderungen zum ersten Zehntemvonzwanzig sprechen... Welche Verordnung betrifft das dann ganz genau, ganz

00:01:42: konkret?!

00:01:43: Okay, das ist ja noch einfach.

00:01:45: Alle Änderung gelten nämlich ab dem Verordnungsdatum erster Zehntag, zwei Tausendfünfundzwanzig.

00:01:51: Das heißt alle Verordrungen die vorher ausgestellt wurden werden auch noch komplett nach den alten Vorgaben therapiert und abgerechnet mit uns.

00:02:00: Alles klar!

00:02:01: Dann starte ich mal mit der neuen Vorgabe für die Erstbefundung denn diese ist ja bei der Nagelspangenbehandlung in der Regel die erste Leistung die überhaupt erbracht wird.

00:02:13: Die Erstbefundung bei der Nagelspangenbehandlung umfasst standardmäßig eine Regelleistungszeit von zwanzig Minuten und ist mit der Positionsnummer sieben acht eins eins null erst Befundungen klein abzurechnen.

00:02:27: Ab dem ersten Zehnten können unsere Gesundheitspartner die große Erstbefundung nur noch in begründeten Ausnahmefällen abrechnen.

00:02:35: Zum Beispiel, wenn eine Person mehrere chronische Erkrankungen hat oder die Gesamtsituation so komplexes das eine deutlich umfassendere podologische Diagnostik notwendig wird!

00:02:50: Das heißt also, der Standard ist immer die kleine Erstbefundung und die große ist nicht mehr der Regelfall.

00:02:57: So war es ja früher.

00:02:58: Oft geht es zum Beispiel auch um die Versorgung von Personen, die man aufgrund einer bereits vorliegenden Verordnung bereits kennt.

00:03:05: für die kleine erst Befundung stehen dann Jahrzwanzig Minuten zur Verfügung.

00:03:09: Markus magst du mal näher erläutern?

00:03:12: Wann ist denn überhaupt noch die große Erstbefundung abzurechnen oder abrechenbar?

00:03:17: Vorweg vielleicht!

00:03:18: Die Erstbefindung groß.

00:03:21: Kann nur dann abgerechnet werden, wenn die Befundung forty-fünf Minuten dauert und somit wirklich ein erhöhter diagnostischer Aufwand vorliegt der sich auch in dieser Regelleistungszeit widerspiegelt.

00:03:33: Und ja wie ich bereits gesagt habe Die große Erstbefindung ist möglich Wenn eine Person mehrere chronische Erkrankungen gleichzeitig hat also nicht nur eingesundheitliches Problem vorliegen sondern mehrere Sachen anfallen.

00:03:47: Das kann ich dann, typische Beispiele sind Diabetes und Herz-Kreislauferkrankungen zum Beispiel oder Durchblutungsstörung und orthopädische Probleme.

00:03:57: Oder Räume und Neuropathien.

00:04:00: So das zusammen, das sind mehrere gesundheitliche Probleme und dass ist halt alles deutlich komplexer als wenn nicht nur eine Erkrankung habe.

00:04:10: Und genau deshalb kann in diesen Fällen die podologische Erstbefundung groß Abgerechnet werden halt, weil es einfach viel umfangreicher ist aufgrund dieser vielen Erkrankungen?

00:04:22: Ich denke jetzt ist es auch deutlicher geworden.

00:04:24: Einfach nochmal gucken!

00:04:30: Vielleicht noch etwas aus der Praxis, das sehen wir einfach häufig zur Zeit in der Abrechnung.

00:04:35: Häufig wird die große Erstbefundung bei Kindern abgerechnet.

00:04:38: Wenn wir uns jedoch dann die Informationen unserer Patientendaten angucken, dann finden wir in ganz vielen Fällen einfach keine chronischen Erkrankungen oder besonderen erschwerten Faktoren, die wir erkennen können.

00:04:50: und das bedeutet natürlich für uns auch dass wir hier die Begründung für eine große Erst-Befundung nicht haben.

00:04:59: Und deswegen ist es wichtig, sauber zu unterscheiden.

00:05:01: Also ohne einen Nachvollziehbahn erhöhten auf und darf auch bei Kindern keine große Erstbefundung angesetzt werden.

00:05:08: In diesen Fällen ist halt dann wieder die kleine Erstbefindung zu wählen und mit der korrekten Abrechnungs-Positionsnummer

00:05:15: abzurechnen.".

00:05:17: Das ist doch mal ein guter Tipp aus der Praxis der Abrechnungspraxis für die Praxis.

00:05:25: Nun wollen wir uns der Abrechnung und den neuen Positionsnummern widmen, die ich ja am Anfang glaube auch schon mal angesprochen habe.

00:05:32: Und vielleicht zu Beginn... Es ist besser geworden!

00:05:37: Das ist schonmal gut!

00:05:39: Denn in der Vergangenheit musste man immer ganz genau angeben welche Spangemann gesetzt hat.

00:05:44: Und jede Spange hatte seine eigenen Abrechnungspositionsnummern.

00:05:49: Und das ist zum Glück mit dem ersten zehnten, fünfundzwanzig Geschichte also weggefallen.

00:05:54: Und wir haben jetzt nur noch zwei Positionsnummern für die Nagelspangenbehandlung.

00:06:00: Das ist das Setzen der Spange, die sieben acht sechs eins null.

00:06:07: Die hat eine Regelleistungszeit von fünf und vierzig Minuten.

00:06:11: Das is' die Therapiezeit für dreißig Minuten und ne Vor- und Nachbereitungszeit vor fünfzehn

00:06:15: Minuten.".

00:06:17: Jetzt hab ich mal ne Frage... Passt so in die Richtung halt irgendwie?

00:06:21: Wie soll denn überhaupt die Spange auf der Rückseite der Verordnung bestätigt werden?

00:06:26: Ganz einfach, einfach nur Nagelspangenbehandlung.

00:06:29: Das reicht uns schon!

00:06:30: Und muss man irgendwie auch noch auf die Zähne eingehen?

00:06:33: Ist da noch was zu berücksichtigen?

00:06:36: Die Angaben welcher C behandelt wird, muss weiterhin zwingend auf der Verordnung angegeben sein.

00:06:41: Entweder macht das der Arzt schon in der Diagnose und wenn der Arz das nicht gemacht hat machen sie es bitte weiter hin auf der Rückseite

00:06:50: Okay.

00:06:52: Wenn ich mich richtig erinnere, gab es ja Spangen früher die Aufwendiger zu setzen waren als andere?

00:06:58: So wenn man jetzt nur noch die eine Position abrechnen kann dann ist das ja irgendwie nicht ganz fair weil wir stehen ja unterschiedliche Aufwände sozusagen halt.

00:07:06: hat man da auch dran gedacht?

00:07:08: Ja da hat man auch daran gedacht und da gibt es zwei verschiedene Vorgaben und ich würde einfach mal mit der ersten anfangen.

00:07:16: bei der Nagelspangenbehandlung gab es ja früher bei der Rostfraser, also bei der einteiligen unilateralen und bilateralen Nagelkorrekturspange die sogenannte Anpassung.

00:07:28: Die hat man ganz am Anfang nach der Erstbefundung gemacht und hat da den Abdruck genommen, den C vorbereitet und dann in einem zweiten Termin meistens die Spange gesetzt.

00:07:39: Und diese Anpassungen darf auch tatsächlich An dem Tag, wenn der Aufwand, also wenn man länger als dreißig Minuten Therapiezeit benötigt hat darf man an dem einen Tag wo man die Anpassung gemacht hat diese Positionen auch zweimal abrechnen.

00:07:55: Aber wirklich nur für diese Anpassungen bei der zum Beispiel Rossfraser zweimal am Tag darf sie dann abgerechnet werden.

00:08:03: Die Nachregulierung Dieses Klassische, was ich dann habe wenn ich zum nächsten Termin komme.

00:08:08: Die bleibt dann wiederum bei der ganz normalen... ...fünfundvierzig Minuten Regelleistungszeit heißt Therapiezeit dreißig Minuten vor und nach Bereitungszeit fünfzehn.

00:08:19: Auch wenn es jetzt vielleicht nicht ganz passt Kirsten!

00:08:22: Du hast gerade mehrfachst Ross Fraser genannt.

00:08:24: und wie ist das eigentlich?

00:08:27: Kann die Fertigung weiterhin noch mit uns abgerechnet werden also auch nach dem neuen Vertrag sozusagen

00:08:33: Nein.

00:08:33: Die Fertigung allein kann nicht mehr abgerechnet werden, also so wie früher.

00:08:38: Denn mit der neuen Vergütungsstruktur sind die Kosten für die Fertigungen in die Nagelspangenbehandlung integriert worden, also in diese Positionen, sodass die Färtigung nicht mehr gesondert abgerechnet werden

00:08:49: kann.".

00:08:49: Das ist ja schon mal sehr gut nochmal zu wissen!

00:08:52: Dann würde ich jetzt – du hast gesagt es gibt zwei Vorgaben, würde ich mit der zweiten wichtigen Vorgabe weitermachen und zwar Dem Oktober.

00:08:59: zwanzig, fünfundzwanzig darf bei einem besonderen Aufwand beim Setzen der Nagelspange und wenn die Therapiezeit von dreißig Minuten nicht ausreicht ein Aufschlag mit der Positionsnummer sieben acht sechs zwei Null abgerechnet werden.

00:09:14: Wichtig ist dieser Aufschlach ist nur abrechnungsfähig bei der Behandlung von Kindern bis zum vierzehnten Lebensjahr oder vom Patienten und Patientinnen mit Ungius incarnatus Stadien zwei bis drei also sprich die Diagnosegruppe.

00:09:31: Und außerdem darf der Aufschlag je Termin maximal zweimal zusätzlich zur Nagelspangenbehandlung abgerechnet werden, sodass man auf eine Therapiezeit von maximal sechzig Minuten kommt.

00:09:41: Erzählt dieser Aufschlacht dann zu den verordneten Behandlungseinheiten und muss bei der Menge berücksichtigt werden?

00:09:47: Weil da bin ich ja schnell bei meinen acht Einheiten die ich verordnet bekomme!

00:09:51: Nein, also der Aufschlag zählt nicht zu den vorhandelnden Behandlungseinheiten.

00:09:55: Wichtig ist aber dass der Ausschlag auf der Rückseite der Verordnung wenn ein besonderer Aufwand besteht auch auf der Rücks Seite vom Versichern bestätigt wird.

00:10:03: Vielleicht jetzt vielleicht doch so ein bisschen hin und her gegen Kisten.

00:10:06: kannst du noch mal zum Beispiel dazu bringen das es deutlicher wird?

00:10:10: Ja klar nehmen wir an einen Patientin stellt sich mit einer Verordnung über Nagelspangen und der Diagnose Gruppe UI-II in ihrer Praxis vor.

00:10:19: Aufgrund der Diagnosegruppe ist es also möglich den Aufschlag abzurechnen.

00:10:25: Wenn die Therapiezeit von dreißig Minuten nicht ausreicht, heißt also wenn der Therapietermin insgesamt eine Stunde, also dreizig Minuten länger dauert kann der Therapeut oder die Therapeutin auf der Rückseite dann die Behandlung, also die Nagelspangenbehandlung eintragen plus dreißigen Minuten Aufschlach.

00:10:45: das muss dann auch bestätigt werden Und dafür darf dann einmal die Position sieben acht sechs eins null abgerechnet werden für die normale Behandlung und zweimal die sieben achte sechst zwei Null für diesen besonderen Aufschlag.

00:11:00: Wenn die Therapiezeit jetzt nur fünfzehn Minuten länger dauert, ist auf der Rückseite entsprechend auch nur plus fünfzehnt Minuten Aufschlach einzutragen Denn darf natürlich die Sieben Acht Sechs Zwei Null auch nur einmal abgerechnet werden Und das Ganze zeigt einfach, wie flexibel man im Einzelfall je Behandlungstag auch gucken kann.

00:11:22: Was benötige ich in dem Moment an Zeit und kann es dann auch wiederum pro Behandelungstag vernünftig abrechnen?

00:11:30: Okay!

00:11:31: Ich hoffe so ist es irgendwie klar geworden.

00:11:34: Eine Sache ist mir noch wichtig, und zwar ist es das Thema Kontrolle.

00:11:39: Also das Thema Controlle auf Sitz- und Passgenauigkeit der Spange.

00:11:42: Denn hierzu gibt's im Vertrag auch nochmal eine Klarstellung Und zwar darf je Verordnung die Zahl der abgerechneten Kontrollen sozusagen Die Zahl der verordneten Behandlungseinheiten nicht übersteigen.

00:11:56: Das darf nicht sein.

00:12:00: Also erstmal gut dass du dran gedacht hast Aber vielleicht auch da nochmal ein kurzes Beispiel oder irgendwie eine Konkretisierung, dass man sich das einmal vorstellen kann wie es dann aussieht?

00:12:10: Klar.

00:12:10: Also vereinfacht gesagt bei der Diagnosegruppe UiI sind maximal acht Kontrollen und bei der Direktur Gruppe UiII maximal vier Kontrolln möglich.

00:12:21: Aber ganz wichtig auch, wenn der Arzt bei der UI-Eins nur vier Behandlungseinheiten aufschreibt.

00:12:27: Dann darf auch maximal nur viermal kontrolliert werden und nicht acht mal.

00:12:31: Das ist glaube ich aber auch logisch!

00:12:32: Das ist klar.

00:12:33: also immer... ...Behandlungseinheiten auf der Verordnung maximale Kontrollen, die ich machen darf.

00:12:37: So

00:12:38: sieht es

00:12:38: aus, richtig?

00:12:38: Und Kontrolln natürlich auch nur, wenn sie auch wirklich notwendig sind.

00:12:41: Genau.

00:12:43: Super Danke Markus.

00:12:45: Ein Tipp noch von mir, um das Gehörte auch noch einmal nachzulesen.

00:12:49: Wir haben auf unserer Internetseite aok.de slash gp slash ein Flyer zu den Änderungen ab dem ersten Zehnten hinterlegt.

00:13:00: Der ist eigentlich ganz gut geworden finde ich und hier können Sie auch nochmal alles nachlesen was wir heute in diesem Podcast thematisiert haben.

00:13:09: Vielleicht schauen sie einfach mal auf unsere Internetseide nach.

00:13:12: Ansonsten haben Sie noch Fragen?

00:13:14: Wir sind gern für Sie da.

00:13:15: Rufen sie uns einfach unter nullachtnullnull, zwei sechs fünf sechs sechs eins eins an oder schicken Sie eine E-Mail an servisteam.teilmittel at nds.auk.de.

00:13:31: Wir freuen uns wenn Sie bei der nächsten Episode wieder zuhören.

00:13:34: machen Sie es gut und bis bald!

00:13:36: Tschüss.

Neuer Kommentar

Dein Name oder Pseudonym (wird öffentlich angezeigt)
Mindestens 10 Zeichen
Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.